Kommunales Finanz­management.

Finanzmanagement ist ein sehr umfangreicher Aufgabenbereich innerhalb von Unternehmen. Dieser reicht von Controlling über Risikomanagement bis zu steuerlichen Aspekten. Mit dem „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ sind Kommunen zur Erstellung kaufmännisch geprägter Jahresabschlüsse sowie auch Gesamtabschlüsse verpflichtet. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität dieser Aufgaben, ist die Hinzunahme eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers dringend zu empfehlen.

Die NRW-weit tätige Kanzlei Freckmann und Partner unterstützt Sie bei allen Belangen rund um das Kommunale Finanzmanagement. Ein erfahrenes Team aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern steht Ihnen an den Standorten LüdinghausenDülmenCoesfeld und Brilon zur Verfügung.

Umstellung der Buchführung & Prüfung nach NKR/NKF

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung der früheren Kameralistik (kameralistische Buchführung/Kameralbuchhaltung) auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen. Dieser Schritt ist eine Annäherung an die Gepflogenheiten, die in der Privatwirtschaft selbstverständlich bzw. teils sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.

Unsere Spezialisten prüfen und erstellen kommunale Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des „Neuen Kommunalen Rechnungswesens“ (NKR) und dem „Neuen Kommunalen Finanzamanagement“ (NKF).